Interessengemeinschaft gestohlene Kinder der DDR 

Betroffene von Zwangsadoptionen und Säuglingstod / Kindestod der ehemaligen DDR suchen Ihre Kinder

Die Petition

Nach einem Autokonvoi durch die ehemalige DDR im April 2018, überreichten wir am 05.04.2018 persönlich unsere Petition zum Thema Zwangsadoption/Säuglingstod an den Ausschuss-vorsitzenden des Petitionsausschusses im Deutschen Bundestag.                                              Schon wenige Wochen später (ein absolutes Novum in der Geschichte des Bundestages),            gab es dazu eine öffentliche Expertenanhörung.

Petitionsübergabe am 05.04.2018 angereiste Mitglieder der IG vor dem Deutschen Bundestag

Zwischenzeitlich haben wir unzählige Medienberichte unterstützt und begleitet, die wiederum unseren Druck verstärkten. Dazu haben wir immer wieder vertrauensvolle und konstruktive Gespräche im Bundestag geführt und nicht zuletzt auch über unsere Homepage die Bevölkerung informiert und sensibilisiert. 

Mit der Abgabe der Petition zum Thema „Aufarbeitung von DDR-Unrecht bei Zwangsadoption und ungeklärten Säuglingstod/ Kindstod in der ehemaligen DDR“ haben wir diesen bisher völlig unzulänglich aufgeklärten schwarzen Fleck auf der Aufarbeitungslandschaft der ehemaligen DDR in die politische Ebene getragen. Wir haben mit dieser Petition gleichzeitig auch 30 Jahre nach dem Ende des Unrechtsstaates DDR einen „Leitfaden zur Umsetzung einer Aufarbeitungslösung“ verfasst. 

Foto Vorstand und Unterstützer vor der Petitionsübergabe 05.04.2018 von links: Rüdiger Kirsch, Rene Münch, Frank Schumann, Andreas Laake (Vorsitzender), Anett Hiermeier, Kathrin Albrecht Gericke

Wichtige Voraussetzungen für eine unabhängige und zielführende Aufarbeitung und Aufklärung, wie:

- Zugang der Akten für alle Beteiligten von Adoption.

- unabhängige Clearingstelle (nicht ohne uns)

- Sicherung der Akten

sind nur drei Punkte unserer Forderungen.




Berichterstattung zur Petition:

http://m.lvz.de/Region/Mitteldeutschland/DDR-Zwangsadoptionen-Marian-Wendt-will-politische-Debatte-ueber-Unrechtsstaat

https://www.srf.ch/news/international/opfer-wollen-aufklaerung-die-gestohlenen-kinder-der-ddr

http://www.deutschlandfunk.de/zwangsadoptionen-die-gestohlenen-kinder-der-ddr.1769.de.html?dram:article_id=414839

https://www.welt.de/geschichte/article175143422/Zwangsadoptionen-DDR-Behoerden-sollen-Eltern-neugeborene-Babys-gestohlen-haben.html

https://www.focus.de/regional/magdeburg/ddr-aerzte-erklaerten-sie-1987-fuer-tot-mutter-schreibt-ergreifenden-brief-an-ihre-tochter_id_7166102.html


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hier der Gesetzestext zur heutigen Gesetzesänderung im Adoptionsvermittlungsgesetz. Die Grundlage für diese Gesetzesänderung war auch unsere Petition und aufgrund der wegen dieser Petition stattgefundenen Expertenanhörung im Sommer 2018 im Deutschen Bundestag, in der die anwesenden Wissenschaftler des ZZF (Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam) erläutert haben, dass die wissenschaftliche Aufarbeitung und damit auch die Feststellung der Dimensionen, nur mit Zugang zu den Adoptionsunterlagen möglich ist. Ab jetzt kann geforscht und geklärt werden ohne das die Adoptionsstellen "mauern" können. Wir werden die Beteiligung der grössten unabhängigen Opfergemeinschaft für Betroffene von Zwangsadoption in der ehemaligen DDR (IGgKDDR) beim Ostbeauftragten und bei den politisch Verantwortlichen in Berlin einfordern.

 

 

aktuelle News zur Petition


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21.06.2019

Regierungsfraktion reicht Antrag ein

Heute 21.06.2019 haben wir erfahren, dass die Regierungsfraktionen im Bundestag einen Antrag mit folgendem Text eingereicht haben:


Deutscher Bundestag Drucksache 19/[…] 19. Wahlperiode 18.06.2019 https://www.bundestag.de/presse/hib/649796-649796

Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD „Aufarbeitung Zwangsadoption in der SBZ/DDR 1945–1989“ Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Unter dem Begriff Zwangsadoption in der SBZ/DDR summieren sich Vorgänge von Kindeswegnahmen in der SBZ/DDR, die bisher nicht oder nur unzureichend untersucht wurden. Sie stehen offenbar vielfach in Zusammenhang mit politischer Haft, Ausreise oder anderweitiger politisch motivierter Repression gegen die leiblichen Eltern. Der Verlust eines nahen Familienangehörigen gehört zu den größten Leiderfahrungen des Menschen. Seine Verarbeitung durch soziale Begleitung und Sinngebung hat Auswirkungen auf das gesamte weitere Leben. Zu diesen Verlusterfahrungen gehören immer auch Adoptionen und dauerhafte Trennungen zwischen Eltern und Kindern – selbst wenn sie von allen Beteiligten akzeptiert sind. Die heutige Gesellschaft ist sich dieser Wirkungen weitgehend bewusst. Gesetzgeber, Gerichte und Jugendarbeit vermeiden daher nach Möglichkeit derartige Eingriffe oder begleiten sie durch psychosoziale Einrichtungen. Die Notwendigkeit einer Trennung einsichtig zu machen, ihr letztlich einen tragenden Sinn zu geben, ist für alle Betroffenen von existenzieller Bedeutung. Dieser repressive Anteil in den Verfahren und ihre Auswirkungen auf die Verarbeitung der Trennung sind bei der Würdigung der Betroffenen von Zwangsadoptionen für eine politische Aufarbeitung in den Blick zu nehmen. Das Leid der Betroffenen von Zwangsadoptionen in der ehemaligen SBZ/DDR als politische Opfer ist anzuerkennen.
II. Der Deutsche Bundestag begrüßt: die Anfertigung der Hauptstudie zu politisch motivierten Zwangsadoptionen in der DDR auf Initiative des Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer.
III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf:

1. das Leid der Betroffenen von Zwangsadoptionen in der ehemaligen SBZ/DDR als politische Opfer anzuerkennen. Dafür ist es erforderlich, auf den Forschungsarbeiten aufsetzend eine aussagekräftige und vor allem realitätsnahe Definition des Begriffs der Zwangsadoption zu schaffen,

2. eine zentrale Vermittlungsstelle auf Bundesebene einzurichten. Leibliche Eltern und mögliche zwangsadoptierte Kinder sollen sich an diese Stelle wenden können. Vorbild dafür soll die 1993 beim Berliner Senat gebildete Clearingstelle sein. Die Aufgabenbestimmung der Vermittlungsstelle verlangt nach einer sachgerechten Bestimmung der zu untersuchenden Fälle,

3. unter Einbeziehung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) eine datenschutzkonforme DNA-Datenbank einzurichten. Unter Berücksichtigung der Sensibilität der Daten ist eine verhältnismäßige Ausgestaltung notwendig, um auch in denjenigen Fällen, in denen Unterlagen nicht oder nicht mehr vorhanden sind, eine Aufklärung zu ermöglichen. Insbesondere sollen sich leibliche Eltern, deren Kind zwischen 1945 und 1990 zwangsadoptiert worden ist oder die fürchten, dass ihnen ein angeblich verstorbenes Kind entzogen worden ist, auf freiwilliger Basis registrieren lassen können. Möglicherweise adoptierte Kinder sollen sich ebenfalls in der Datenbank erfassen lassen können. Es soll ein Internetportal geschaffen werden, in dem die Geburtsdetails der vermissten Kinder verzeichnet werden können, um auf diese Weise einen niedrigschwelligen Zugang zu ermöglichen,

4. zu prüfen, inwieweit die bestehenden rechtlichen Grundlagen für die Betroffenen von Zwangsadoptionen in der ehemaligen SBZ/DDR, insbesondere zwangsweise adoptierte Kinder und deren leiblichen Eltern, verbessert werden können. Die Umstände der Adoption sind im Rahmen von Forschungen aufzuarbeiten. Dazu gehören der dauerhafte Erhalt der Akten und die Akteneinsicht,

5. die wissenschaftliche Forschung zu diesem Thema durch erforderliche Gesetzesänderungen zu ermöglichen,

6. die Öffentlichkeitsarbeit zu diesem Thema zu stärken.

Berlin, den....Ralph Brinkhaus, Alexander Dobrindt und Rolf Mützenich




Weiterer Teilerfolg eröffnet große Perspektiven!

Mit der Gesetzesvorlage des Bundeslandes Sachsen, nämlich der Vorlage des Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch Drs-Nr:269/19 Datum 04.06.2019 Drs-Typ: Gesetzesantrag Herausgeber: Bundesrat, erfolgte gestern (04.06.2019), die erste gesetzgeberische Maßnahme im Rahmen der Umsetzung unserer Petition vom 05.04.2018.
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0201-0300/269-19.pdf?blob=publicationFile&v=1

Mit dem Entwurf soll die gesetzliche Grundlage gelegt werden, um den Betroffenen von Zwangsadoption in der ehemaligen DDR die Einsichtnahme in die relevanten Adoptions- und Jugendamtsakten und weiteren Unterlagen zu ermöglichen und diesen so eine realistische Chance zu eröffnen, den Kontakt zu Ihren leiblichen Kindern, die Ihnen durch den Staat DDR zu Unrecht entzogen wurden, herzustellen.

Der Entwurf wurde durch die sächsische Staatsregierung umfangreich begründet und hat nach unseren Informationen große Chancen auf tatsächliche Umsetzung im Gesetzgebungsverfahren.

Der Entwurf wird nach § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundesrates in die Tagesordnung der 978. Sitzung des Bundesrates am Freitag den 07. Juni 2019 aufgenommen und anschließend zur Beratung in die Ausschüsse zugewiesen. Im Anschluss erfolgen die fachliche Beratung und die Einbringung in die Gesetzgebungsadministration.

Die Auswertung dieser Gesetzesvorlage durch unsere Interessengemeinschaft ist noch nicht umfassend erfolgt. Bereits jetzt können wir aber feststellen, dass unsere Petition insgesamt große Aussicht auf Erfolg hat. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sind wir als Gemeinschaft unserem Ziel der Aufklärung einen deutlichen Schritt vorangekommen. Wir sind auch sehr stolz darauf, dass wir für uns in Anspruch nehmen können, diese Gesetzesänderung initiiert zu haben. Ohne unsere starke Gemeinschaft hätte es diesen Gesetzentwurf sicherlich nicht gegeben. Die tatsächliche Umsetzung des Entwurfs im Gesetzgebungsverfahren werden wir begleiten und auch im Rahmen unserer Möglichkeiten zum Wohl unserer Betroffenen beeinflussen.

Angesichts dieser positiven Entwicklung und der bereits angekündigten weiteren Maßnahmen, sind wir sehr froh über die sich abzeichnenden Möglichkeiten der Aufklärung des Unrechts.

Jedoch liegen auch weiterhin viele Aufgaben zur Durchsetzung aller berechtigten Forderungen vor uns.
Der Vorstand der Interessengemeinschaft gestohlene Kinder der DDR bedankt sich im Namen aller unserer Betroffenen und Mitglieder bei den vielen Unterstützern aus Gesellschaft, Medien und Politik, die bei der Erreichung dieses wichtigen Meilensteins mitgewirkt haben und fordert alle auf, nicht nachzulassen, bis alle Forderungen erfüllt und eine unabhängige Aufarbeitung realisiert sind.

Für den Vorstand

Vorsitzender Andreas Laake



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