Die Petition
Nach einem Autokonvoi durch die ehemalige DDR im April 2018, überreichten wir am 05.04.2018 persönlich unsere Petition zum Thema Zwangsadoption/Säuglingstod an den Ausschuss-vorsitzenden des Petitionsausschusses im Deutschen Bundestag. Schon wenige Wochen später (ein absolutes Novum in der Geschichte des Bundestages), gab es dazu eine öffentliche Expertenanhörung.
Zwischenzeitlich haben wir unzählige Medienberichte unterstützt und begleitet, die wiederum unseren Druck verstärkten. Dazu haben wir immer wieder vertrauensvolle und konstruktive Gespräche im Bundestag geführt und nicht zuletzt auch über unsere Homepage die Bevölkerung informiert und sensibilisiert.
Mit der Abgabe der Petition zum Thema „Aufarbeitung von DDR-Unrecht bei Zwangsadoption und ungeklärten Säuglingstod/ Kindstod in der ehemaligen DDR“ haben wir diesen bisher völlig unzulänglich aufgeklärten schwarzen Fleck auf der Aufarbeitungslandschaft der ehemaligen DDR in die politische Ebene getragen. Wir haben mit dieser Petition gleichzeitig auch 30 Jahre nach dem Ende des Unrechtsstaates DDR einen „Leitfaden zur Umsetzung einer Aufarbeitungslösung“ verfasst.
Wichtige Voraussetzungen für eine unabhängige und zielführende Aufarbeitung und Aufklärung, wie:
- Zugang der Akten für alle Beteiligten von Adoption.
- unabhängige Clearingstelle (nicht ohne uns)
- Sicherung der Akten
sind nur drei Punkte unserer Forderungen.
Berichterstattung zur Petition:
https://www.srf.ch/news/international/opfer-wollen-aufklaerung-die-gestohlenen-kinder-der-ddr