Interessengemeinschaft gestohlene Kinder der DDR 

Betroffene von Zwangsadoptionen und Säuglingstod / Kindestod der ehemaligen DDR suchen Ihre Kinder

Die Petition

Nach einem Autokonvoi durch die ehemalige DDR im April 2018, überreichten wir am 05.04.2018 persönlich unsere Petition zum Thema Zwangsadoption/Säuglingstod an den Ausschuss-vorsitzenden des Petitionsausschusses im Deutschen Bundestag.                                              Schon wenige Wochen später (ein absolutes Novum in der Geschichte des Bundestages),            gab es dazu eine öffentliche Expertenanhörung.

Petitionsübergabe am 05.04.2018 angereiste Mitglieder der IG vor dem Deutschen Bundestag

Zwischenzeitlich haben wir unzählige Medienberichte unterstützt und begleitet, die wiederum unseren Druck verstärkten. Dazu haben wir immer wieder vertrauensvolle und konstruktive Gespräche im Bundestag geführt und nicht zuletzt auch über unsere Homepage die Bevölkerung informiert und sensibilisiert. 

Mit der Abgabe der Petition zum Thema „Aufarbeitung von DDR-Unrecht bei Zwangsadoption und ungeklärten Säuglingstod/ Kindstod in der ehemaligen DDR“ haben wir diesen bisher völlig unzulänglich aufgeklärten schwarzen Fleck auf der Aufarbeitungslandschaft der ehemaligen DDR in die politische Ebene getragen. Wir haben mit dieser Petition gleichzeitig auch 30 Jahre nach dem Ende des Unrechtsstaates DDR einen „Leitfaden zur Umsetzung einer Aufarbeitungslösung“ verfasst. 

Foto Vorstand und Unterstützer vor der Petitionsübergabe 05.04.2018 von links: Rüdiger Kirsch, Rene Münch, Frank Schumann, Andreas Laake (Vorsitzender), Anett Hiermeier, Kathrin Albrecht Gericke

Wichtige Voraussetzungen für eine unabhängige und zielführende Aufarbeitung und Aufklärung, wie:

- Zugang der Akten für alle Beteiligten von Adoption.

- unabhängige Clearingstelle (nicht ohne uns)

- Sicherung der Akten

sind nur drei Punkte unserer Forderungen.




Berichterstattung zur Petition:

http://m.lvz.de/Region/Mitteldeutschland/DDR-Zwangsadoptionen-Marian-Wendt-will-politische-Debatte-ueber-Unrechtsstaat

https://www.srf.ch/news/international/opfer-wollen-aufklaerung-die-gestohlenen-kinder-der-ddr

http://www.deutschlandfunk.de/zwangsadoptionen-die-gestohlenen-kinder-der-ddr.1769.de.html?dram:article_id=414839

https://www.welt.de/geschichte/article175143422/Zwangsadoptionen-DDR-Behoerden-sollen-Eltern-neugeborene-Babys-gestohlen-haben.html

https://www.focus.de/regional/magdeburg/ddr-aerzte-erklaerten-sie-1987-fuer-tot-mutter-schreibt-ergreifenden-brief-an-ihre-tochter_id_7166102.html


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hier der Gesetzestext zur heutigen Gesetzesänderung im Adoptionsvermittlungsgesetz. Die Grundlage für diese Gesetzesänderung war auch unsere Petition und aufgrund der wegen dieser Petition stattgefundenen Expertenanhörung im Sommer 2018 im Deutschen Bundestag, in der die anwesenden Wissenschaftler des ZZF (Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam) erläutert haben, dass die wissenschaftliche Aufarbeitung und damit auch die Feststellung der Dimensionen, nur mit Zugang zu den Adoptionsunterlagen möglich ist. Ab jetzt kann geforscht und geklärt werden ohne das die Adoptionsstellen "mauern" können. Wir werden die Beteiligung der grössten unabhängigen Opfergemeinschaft für Betroffene von Zwangsadoption in der ehemaligen DDR (IGgKDDR) beim Ostbeauftragten und bei den politisch Verantwortlichen in Berlin einfordern.

 

 

 

 

 

 






 






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